Für das Projekt wurden extra angefertigte Nisthilfen für diverse Insektenarten im Projektgebiet aufgestellt. Hinweisschilder an ausgewählten Flächen informieren über den Nutzen selten gemähter Blumenwiesen.
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Für das Projekt wurden extra angefertigte Nisthilfen für diverse Insektenarten im Projektgebiet aufgestellt
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Für das Projekt wurden extra angefertigte Nisthilfen für diverse Insektenarten im Projektgebiet aufgestellt
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Für das Projekt wurden extra angefertigte Nisthilfen für diverse Insektenarten im Projektgebiet aufgestellt
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Für das Projekt wurden extra angefertigte Nisthilfen für diverse Insektenarten im Projektgebiet aufgestellt
Öffentlichkeitsarbeit
Es sollen alle Altersgruppen einbezogen und für den Insektenschutz vor der eigenen Haustüre motiviert werden.
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Es finden drei Informationsveranstaltungen statt:
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Der Termin am 22.09. in Deckenpfronn findet leider nicht statt.
Was sind Ackerwildkräuter?
Zur Ackerbegleitflora gehören ca. 350 Arten an Wildpflanzen, die teilweise seit Jahrtausenden in Ackerkulturen vorkommen. Die Arten sind angepasst an den regelmäßigen Anbau von Feldfrüchten. Der technische Fortschritt in der Landwirtschaft und die chemische Unkrautbekämpfung haben zum starken Rückgang von Klatschmohn, Kornblume, Frauenspiegel, Adonisröschen und co. geführt.
Ackerwildkräuter sind heute die am stärksten bedrohte Pflanzengruppe Mitteleuropas. Dabei ist die Mehrzahl der Beikräuter in der (extensiven) Landwirtschaft tolerierbar, da die konkurrenzschwachen Arten den Ernteertrag kaum verringern.
Mehr zu Ackerwildkräuter in der Broschüre mit Infos und Tipps für die landwirtschaftliche Praxis (dvl.org)
Wozu Ackerwildkräuter fördern?
Ackerwildkräuter geben als Zeigerpflanzen Auskunft über den Bodenzustand. Indem sie das Bodenleben fördern und Austrocknung sowie Erosion verringern, verbessern sie die Bodenbeschaffenheit. Die Biodiversität auf Äckern dient außerdem der natürlichen Schädlingsreduktion und sichert genetische Ressourcen. Arten, die heute als „Unkräuter“ bezeichnet werden, wurden früher z. B. als Heilmittel, Textilien und Nahrungsmittel verwendet.
Felder mit reicher Begleitflora fördern die Artenvielfalt der Tierwelt. Extensiv bewirtschaftete Äcker mit Vorkommen von Wildkräutern bieten wichtigen Nahrungs- und Lebensraum für Feldvögel und Bestäuber. Nicht zuletzt steht ein bunt blühender Acker prägend für die traditionelle Kulturlandschaft. Sie sind Zeugnis der menschlichen Siedlungs- und Landwirtschaftsgeschichte.
Warum die Ackerbewirtschaftung anpassen?
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Flurbereinigung und Nivellierung mit einheitlichen, dichten Beständen an Kulturpflanzen führen zusammen mit einseitigen Fruchtfolgen, verbesserter Saatgutreinigung und Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (Insektizide und Herbizide) zu einem starken Verlust an Biodiversität in der Agrarlandschaft.
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Dadurch entwickeln sich extrem artenarme Beikrautbestände. Problematische Wurzelwildarten und Gräser wie Quecke und Ackerkratzdistel werden begünstigt.
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Wichtig sind reduzierte Düngung, lichte Ansaat und ein später Stoppelumbruch. So haben Ackerwildkräuter eine Chance, sich in der Feldkultur zu entwickeln
Förderung über Ökolandbau, FAKT und LPR
Der LEV Böblingen arbeitet zusammen mit Landwirtinnen/Landwirten, Naturschutzbehörde und –vereinen daran, die biologische Vielfalt auf Ackerflächen zu erhalten Derzeit sind rund 7 ha Ackerfläche im Landkreis unter LPR A Vertrag gesichert mit extensiver Bewirtschaftung angepasst auf Ackerwildkräuter .
Die Artenvielfalt der Agrarlandschaft profitiert außerdem von Flächen im biologischen Landbau bzw. von FAKT Maßnahmen (Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl) D (Ökolandbau) E3 (Herbizidverzicht) und E13.1 (Lichtäcker). Auch die Öko-Regelungen ÖR 2 (min. 5 Hauptfruchtarten) und ÖR 6 (PSM Verzicht) sind sehr sinnvoll.
Für Maßnahmen auf Ackerflächen in Naturschutzgebieten finden Sie in der Broschüre "Landwirt schafft biologische Vielfalt" genauere Informationen - die Förderung läuft über LPR mit Beratung durch Angestellte im LEV.
Als Maßnahme nach Landschaftspflegerichtlinie (LPR) sind 5-jährige Verträge möglich, zu denen der LEV Böblingen berät und unterstützt. Die Fördersätze für extensive Ackerbewirtschaftung (Keine Pflanzenschutzmittel / Stickstoffdüngung), sowie zusätzlich für erhöhten Arbeits- und Beratungsaufwand belaufen sich ab 2023 auf 1.080 bis zu 1.310 € je Hektar/Jahr als Förderung für den Ackerwildkrautschutz über LPR.
Dabei gelten als Bewirtschaftungskriterien:
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Keine Pflanzenschutzmittel
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Schonende Bodenbearbeitung (z.B. geringe mechanische Regulierung)
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Lichte Ackerkultur z. B. durch reduzierte Saatstärke, Drilllücken, doppelter Saatreihenabstand, ohne Untersaaten
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Lange Stoppelbrache min. 6 Wochen i.d.R. bis Mitte September
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Geringe Düngung nur mit Festmist
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Vielgliedrige Fruchtfolge. Empfehlenswert ist der Schwerpunkt auf Wintergetreide mit robusten Fruchtsorten bzw. Anbau alter Kulturen wie Emmer, Einkorn und Dinkel. Außerdem Roggen, Hafer und Sommergerste. Kein Maisanbau.
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i.d.R. Einjährig Kleegras/Leguminosenanbau oder selbstbegrünte Brache möglich
Problemarten können über die Fruchtfolge und mechanisch über Bodenbearbeitung bekämpft werden. In bestimmten Fällen kann nach Absprache eine dichte Saat oder mehrjähriger Kleeanbau eingesetzt werden.
Mehr Informationen
Die meisten gefährdeten Ackerwildkrautarten sind auf ertragsschwachen Böden mit Ackerzahl <35 zu finden. Da sie wenig Konkurrenzkraft haben, entwickeln sie sich eher dort wo der Standort für Kulturpflanzen und andere Beikräuter nicht optimal ist. Großes Potential bieten daher ackerbauliche Grenzertragsstandorte auf kalkreichen, sandigen oder wechselfeuchten Böden. Produktive Böden, z. B. aus Lösslehm, eignen sich nur bedingt für den Ackerwildkrautschutz.
wechselfeuchten Böden.
Mehr zum Ackerwildkrautschutz finden Sie u. a. hier online:
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Infodienst Ländlicher Raum - Ackerwildkrautäcker (landwirtschaft-bw.info)
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100 Äcker für die Vielfalt (schutzaecker.de)
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Bestimmungshilfe Ackerwildkraut Faecher der LfUBayern
Flyer zum Projekt Schutz von Ackerwildkräutern im Landkreis Böblingen >> PDF
Der LEV Böblingen berät und betreut landwirtschaftliche Betriebe bei der Anbahnung von LPR-Verträgen und zu allen weiteren Fragen rund um den Ackerwildkrautschutz.
Ansprechpartnerin: Juliane Martin (j.martin@lrabb.de oder 07031- 663 2385)