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WISSENSWERTES

FÜR KOMMUNEN

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Wissenswertes für Kommunen

Auch Kommunen können das Rebhuhn direkt unterstützen, indem sie Maßnahmen zugunsten des Rebhuhns (z.B. die mehrjährigen Blühbrachen) über das kommunale Ökokonto fördern. (PDF mit Informationen)

Das bedeutet für die Gemeinde, dass sie Flächen zur Verfügung stellt, und der bewirtschaftende Landwirt erhält die Vergütung dann direkt von der Gemeinde. Dafür erhält die Gemeinde die gewonnenen Ökopunkte, und kann diese als Kompensationsmaßnahme für neue Bauvorhaben verwenden.

 Die Anerkennung der Maßnahme muss über die Untere Naturschutzbehörde geschehen. Die Maßnahmen müssen verpflichtend für mindestens 25 Jahre eingehalten werden. Die Maßnahme muss aber nicht immer am gleichen Ort stattfinden. So kann man „Ankerflächen“ nutzen und den Ort der Maßnahme nach 4 bis 5 Jahren im rotierenden System wechseln.

 

Genauere Informationen erhalten Sie im „Ratgeber zur Initiierung, Durchführung und Verbuchung von Maßnahmen als Eingriffskompensation für Städte und Gemeinden im Kreis Böblingen“ welcher unten unter „Weiterführende Informationen“ zu finden ist. 

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